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Aktuelle Gerichtsentscheidungen aus den Bereichen Familienrecht und Kündigungsschutzrecht.

Rechtsprechung zum Familienrecht

Der Bundesgerichtshof - XII ZR 136/09 - vom 09.11.2011, hat entschieden:

Mütter sind künftig verpflichtet, den Namen des leiblichen Vaters ihres Kindes zu nennen.

Die leiblichen Väter müssen daher vermehrt damit rechnen, von den Scheinvätern auf Erstattungsleistungen für zum Teil jahrelang gezahlten Kindesunterhalt in Anspruch genommen zu werden.

Keine Konsequenz hat das Urteil, wenn die Mutter keine falsche Angaben zur Person des leiblichen Vaters gemacht hat und auch nicht weiß, wer der leibliche Vater ist. Der Text der Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht.

Aachen, 10.11.2011

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Herbert Hamacher-Werhan

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